Teilnahmebedingungen für Berg- und Skitouren

1  Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind Mitglieder der Sektion Hohenstaufen Göppingen des DAV. Mitglieder anderer Sektionen bzw. Nicht-DAV-Mitglieder können nur mit Zustimmung des Leiters und nur dann teilnehmen, wenn eine in der Ausschreibung festgelegte Höchstzahl der Teilnehmer nicht erreicht ist.

2  Leistungsfähigkeit und Verhalten

Die Leistungsfähigkeit des Teilnehmers/der Teilnehmerin (im folgenden Teilnehmer genannt) muss den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung so weit  gerecht werden, dass die Gruppe nicht unzumutbar behindert oder gefährdet wird. Der Veranstaltungsleiter kann den Teilnehmer im Vorfeld der Veranstaltung ausschließen, wenn er den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen erscheint oder er der Vorbesprechung ohne Entschuldigung und ohne wichtigem Grund fernbleibt. Bei einer bereits begonnenen Veranstaltung ist ein Ausschluss möglich, wenn die Gruppe in einer unzumutbaren Weise gestört, behindert, gefährdet oder die Anweisungen des Leiters nicht befolgt werden (ebenso für zukünftige Veranstaltungen). Eine nach Veranstaltungsbeginn festgestellte Fehleinschätzung des eigenen Könnens rechtfertigt keine Erstattung des Veranstaltungspreises. Andererseits kann der Teilnehmer, wenn seine Leistungsfähigkeit die ausgeschriebenen Anforderungen übersteigt, nicht damit rechnen, dass sein Leistungsanspruch erfüllt wird. Bei Hochtouren, Klettertouren und Skitouren, sowie bei entsprechenden Kursen nach Unterweisung, wird in selbständigen Seilschaften gegangen. Wenn der Teilnehmer ein gesundheitliches Problem (z.B. Allergie, Verletzung etc.) hat, ist er verpflichtet, den Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn zu informieren.

3  Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt per Post, Fax, E-Mail oder persönlich auf dem Anmeldeformular der Sektion.

4  Sektionsgebühren bzw. zu entrichtende Kostendeckungsbeiträge (KDB)

Der KDB ist bei Anmeldung fällig. Bei Rücktritt von einer Veranstaltung im Voralpen- und Alpenraum bis 30 Tage kann der KDB nicht erstattet werden. Darüber hinaus gelten bei Europa- und Fernreisen die Bedingungen der jeweiligen Reiseausschreibung. Der KDB beinhaltet, soweit nicht anders angegeben, ausschließlich die Touren- bzw. Kursgebühr der Sektion. Dazu kommen je nach Veranstaltung persönliche Teilnehmerkosten für Anreise, Übernachtung, Verpflegung, Lift etc., die generell vor Ort zu bezahlen sind. Vorauszahlungen für Nebenkosten (z.B. Übernachtungsgebühren, Tickets etc.), die von der Sektion als Sicherungsanzahlungen im Voraus an Dritte zu leisten sind, können nur erstattet werden, wenn diese darauf verzichten oder der gebuchte Platz anderweitig vergeben werden konnte. Falls durch die Abmeldung weitere Kosten entstehen, sind diese vom zurücktretenden Teilnehmer zu ersetzen.

5  Absage durch veranstaltende Sektion

Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, aus Sicherheitsgründen, wegen ungünstiger Witterungs- und Schneeverhältnisse oder bei Ausfall eines Veranstaltungsleiters, ist die veranstaltende Sektion berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen wird der KDB/ggf. die Vorauszahlungen vollständig erstattet. Bei Ausfall eines Veranstaltungsleiters kann die Sektion einen Ersatzleiter einsetzen. Der Wechsel des Veranstaltungsleiters oder eine zur Durchführung der Veranstaltung notwendige Zieländerung berechtigt nicht zum Rücktritt bzw. zu Erstattungsansprüchen vom KDB/ggf. Vorauszahlungen.

6  Abbruch der Veranstaltung

Bei Abbruch der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder anderem besonderen Anlass besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises/ggf. Vorauszahlungen. Eine mangelhafte Erfüllung des Angebots kann daraus nicht abgeleitet werden.

7  Vorzeitige Abreise/Ausschluss

Bei vorzeitiger Abreise, Erkrankung oder Unfall während der Veranstaltung, verspäteter Anreise oder bei Ausschluss durch den Veranstaltungsleiter nach Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung des KDB/ggf. Vorauszahlungen.

8  Haftung und Versicherung

Veranstaltungen im Gebirge sind nie ohne Risiko (siehe Punkt 9 “Erhöhtes Risiko im Gebirge“). Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit (mit Ausnahme von Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen) gegen die veranstaltende Sektion, den Veranstaltungsleiter oder deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherung der Schaden abgedeckt ist. Im Rahmen der DAV-Mitgliedschaft genießen DAV-Mitglieder Versicherungsschutz über den Alpinen-Sicherheits-Service. (ASS). Die aktuellen Versicherungsbedingungen sind im Internet auf der Homepage des DAV einsehbar. Link: https://www.alpenverein.de/verband/services/versicherungen-im-dav

9  Erhöhtes Risiko im Gebirge

Bei sämtlichen Veranstaltungen ist zu beachten, dass gerade im Berg- und Klettersport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht, z.B. Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden etc. Dieses Risiko kann auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung durch den Veranstaltungsleiter nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden. Die Veranstaltungsleiter sind in der Regel vom DAV ausgebildete Fachübungsleiter (FÜL) und Wanderführer, nicht staatlich geprüfte Berg- und Skiführer. Das alpine Restrisiko muss der Teilnehmer selbst tragen. Auch ist zu beachten, dass im Gebirge, vor allem in abgelegenen Regionen, auf Grund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene Veranstaltungsvorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird dem Teilnehmer deshalb dringend empfohlen, sich intensiv (z. B. durch Studium der einschlägigen Fachliteratur) mit den Anforderungen und den Risiken auseinanderzusetzen, die mit der von Ihm gebuchten Veranstaltung verbunden sein können.

10  Ausrüstung

Die Mitnahme der vorgeschriebenen Ausrüstung ist zwingend erforderlich. Mangelhafte oder unvollständige Ausrüstung kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

11  An- und Abreise

Die An- und Abreise erfolgt bei allen Veranstaltungen auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten. Bei Benutzung von PKW betragen die Fahrtkosten pro PKW und gefahrenem km 0,20 €, ggf. zuzügl. Mautkosten etc. Die Fahrtkosten werden unter den Insassen geteilt.

12  Verbindliche Anmeldung

Mit der verbindlichen Anmeldung oder mit der Zahlung des KDB erkennt jeder Veranstaltungsteilnehmer diese Teilnahmebedingungen an.